Gemeindenachrichten
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Cyberkriminalität
Die Gemeinde informiert gerne über die wichtigsten Themen des Informationsabends, der am 19. Februar 2025 in Meisterschwanden stattfand (Lesen Sie auch den Bericht von Daniel Hinnen vom Dorfheftli).
Phishing
Geben Sie niemals sensible Daten wie Passwörter oder Kreditkartendaten preis. Seriöse Institutionen wie Banken oder Behörden würden Sie niemals per E-Mail oder Telefon dazu auffordern. Seien Sie misstrauisch gegenüber E-Mails von angeblich seriösen Dienstleistern wie Banken, Behörden, Verwaltungen oder KMU-Betrieben. Bei Unsicherheiten nehmen Sie Kontakt mit dem jeweiligen Dienstleister auf und überprüfen Sie vorher Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf deren Richtigkeit.
Starkes Passwort
Schützen Sie Ihre Online-Zugänge vor unbefugtem Zugriff z. B. mit einem Passwort-Manager. Die Broschüre können Sie unter www.skppsc.ch herunterladen.
Enkeltrickbetrüger / Falscher Polizist
«Legen Sie einfach auf!», rät die Schweizerische Kriminalprävention auf ihren Plakaten. Dies gilt immer dann, wenn eine anrufende Person mit einer persönlich adressierten Schocknachricht aufwartet, die auf eine Übergabe von Bargeld oder Wertgegenständen hinausläuft. Der Comedy-Dokumentationsfilm «Die Enkeltrick-Betrüger» ist ein wertvoller Beitrag zu den staatlichen und kantonalen Bemühungen, die primär ältere Generation aufzuklären. Der Film zeigt detailliert diverse Betrugsmaschen und wie die Anrufenden bei ihren Opfern falsches Vertrauen aufbauen und gezielt psychischen Druck ausüben. Er macht deutlich: Nicht nur senile oder naive Menschen werden Opfer von Telefonbetrug. Oft reicht es, dass man nicht auf einen derart verlogenen Anruf gefasst ist und sich von der erzeugten Hektik mittragen lässt. Den Film können Sie auf www.enkeltrickbetrueger.ch ansehen.
Romance Scam / Love Scam
Wer sich heutzutage verlieben will, stösst im Internet auf eine schier unendliche Auswahl potenzieller Märchenprinzen und -prinzessinnen aus aller Welt. Doch Vorsicht! Hungrige Herzen sind offen für Schmeicheleien und Liebesschwüre, die nicht ernst gemeint sein müssen. Diese offenen Herzen werden von Betrügern gezielt ausgenutzt, um sich finanziell zu bereichern. Machen Sie sich keine Vorwürfe, wenn Sie oder jemand, den Sie kennen, auf einen Liebesbetrug hereingefallen sind. Bedenken Sie, dass die Polizei keine menschlichen Schwächen ahndet, sondern nach Kriminellen fahndet. Ihre Anzeige bei der Polizei kann helfen, andere potenzielle Opfer zu schützen. Nehmen Sie dafür alle Informationen zum Betrug mit auf den Polizeiposten.
Self-Check – Wurde meine Mailadresse missbraucht?
Auf der Seite www.haveibeenpwned.com können Sie Ihre E-Mail-Adresse eingeben und auf «pwned?» klicken. Erhalten Sie eine rot hinterlegte Antwort mit dem Wortlaut «Oh no – pwned!», wurde Ihr E-Mail-Account leider gehackt.
Fazit
Das Internet wird häufig zur Begehung von Straftaten genutzt. Seien Sie daher wachsam und gehen Sie bewusst mit digitalen Medien um.
Unter www.ag.ch/cybercrime finden Sie Informationsmaterial und weitere nützliche Links zu diesem Thema.
Es kann auch Sie treffen! Zögern Sie nicht, im Zweifelsfall die Polizei unter der Nummer 117 anzurufen.
Steuererklärung 2024
Die Steuererklärung natürlicher Personen ist bis zum 31. März 2025 (unselbstständig Erwerbende, Rentnerinnen und Rentner) bzw. 30.6.2025 (selbstständig Erwerbende, Aktionärinnen und Aktionäre von Familiengesellschaften) einzureichen.
Fristerstreckung
Unter www.ag.ch/efristerstreckung können Sie eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung auch übers Internet beantragen. Zur Identifikation und Sicherheit benötigen Sie dazu Ihren individuellen «Code» oder Ihr Geburtsdatum. Der Code ist auf Seite 1 des Steuererklärungsbogens aufgedruckt.
Mahngebühren
Bei Nichtabgabe der Steuererklärung werden im Kanton Aargau folgende Gebühren erhoben:
- Erste Mahnung: CHF 35
- Zweite Mahnung: CHF 50
Haben Sie Fragen? Die Abteilung Steuern gibt Ihnen gerne Auskunft. Unter www.ag.ch/steuern finden Sie weitere nützliche Informationen wie Merkblätter, Lohnausweisformular usw.
Anpassung Steuerrechnung
Entspricht die provisorische Rechnung nicht den aktuellen steuerlichen Gegebenheiten (zu hoch oder zu niedrig)?
Kontaktieren Sie bitte die Abteilung Steuern und beantragen Sie eine Anpassung der provisorischen Rechnung. Bitte beachten Sie: Offensichtlich übersetzte, nicht in Rechnung gestellte Zahlungen können von der Gemeinde zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden.
Wenn die provisorische Rechnung zu hoch ist bzw. nicht angepasst und nur teilweise bezahlt wird, kann dies eine gebührenpflichtige Mahnung und allenfalls eine Betreibung auslösen.
eUmzug – elektronische Umzugsmeldung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der Gemeinde oder ein Wegzug aus der Gemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Die Meldepflicht beträgt 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Den Link dazu und weitere Informationen finden Sie unter www.meisterschwanden.ch/eumzug.
Hundetaxe
Die Gemeindekanzlei stellt den Hundehaltern im April die Hundetaxe für das Hundejahr 2025/2026 in Rechnung. Die Hundetaxe beträgt CHF 120 pro Jahr und pro Hund. Zur Führung der Hundekontrolle melden die Hundehaltenden der Gemeinde das Halten eines mehr als 3 Monate alten Hundes. Die Meldepflicht umfasst ausserdem den Halterwechsel, den Tod des Hundes, die Namens- oder Adressänderung der Halterin oder des Halters und von einem anderen Kanton angeordnete Massnahmen. Mit der Meldung übergeben die Hundehaltenden der Gemeinde eine Kopie des Heimtierausweises. Die Meldepflicht beträgt 10 Tage.
Die An- und Abmeldung Ihres Hundes können Sie online unter www.meisterschwanden.ch/hund erledigen.
Leinenpflicht
Hunde sind gemäss der kantonalen Jagdverordnung im Wald und am Waldrand während der Setzzeit des Wildes vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
Hunde sind gemäss Polizeireglement auf verkehrsreichen Strassen, Plätzen, im Friedhof, am See, auf öffentlichen Spielplätzen, Parkanlagen sowie in Sport- und Schulanlagen und vergleichbaren Örtlichkeiten an der Leine zu führen. Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen.
Betreten von Wiesen und Äckern durch Hunde
Das Betreten von Wiesen und Äckern ist grundsätzlich nicht gestattet bzw. nur so weit erlaubt, als damit weder eine Beeinträchtigung noch eine Schädigung des Grundeigentums verbunden ist. Aus diesem Grund ist auf das Betreten von Wiesen und Äckern (z. B. Querfeldeintouren, freies Laufenlassen von Hunden oder Reiten über offenes Gelände) insbesondere während der Vegetationszeit vom 15. März bis 30. November zu verzichten.
Entsorgen Hundekot
In Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie entlang von Strassen und Wegen muss der Hundekot aufgenommen und in Abfallbehältern entsorgt werden. Missachtet ein Hundehalter diese Pflicht, kann dieser mit einer Ordnungsbusse belegt werden.
Entsorgen Kot durch Reiter von Huftieren
Halterinnen und Halter von Huftieren haben dafür zu sorgen, dass Strassen nicht verunreinigt werden. Sie haben die Pflicht, den Kot einzusammeln und rechtmässig zu entsorgen.
Bootswasserung im Seezopf Delphin
Für die Bootswasserung im Frühling wird die Zufahrt zum Seezopf Delphin an folgenden Samstagen von je 8 bis 18 Uhr geöffnet: 1./8./15./22./29. März, 5. April 2025. Das Reglement über den Verkehr im Seezopf Delphin können Sie unter www.meisterschwanden.ch/reglemente herunterladen.
Waffenabgabe
Haben Sie eine Waffe, waffenähnliche oder unklare, sprengmittelähnliche Gegenstände abzu-geben? Die Polizei holt diese bei Ihnen ab und kümmert sich um die fachgerechte Entsorgung. Bitte bringen Sie selbst keine Waffen und Munition auf den Polizeiposten.
Zeitraum Aargau
zeitraumaargau.ch ist ein im Auftrag des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau entwickeltes Videoportal zur Raumentwicklung. 350 historische (z. B. «Seegfrörni» im Jahr 1963) und rund 50 aktuelle Filme dokumentieren die vergangene und gegenwärtige Entwicklung des Kantons und fordern zur Diskussion über das zukünftige Erscheinungsbild des Aargaus heraus. Über hochauflösende Panoramen lassen sich zudem die Aargauer Landschaften bis ins Detail erforschen.
Tauchen Sie ein in die Fülle an filmischem Material und lassen Sie sich von Ihren Interessen und den Vorschlägen des Portals leiten. Die Räume der Siedlung, der Landschaft und des Verkehrs werden sich Ihnen durch die bewegten und interaktiven Bilder auf eine neue Weise erschliessen. Über Themenfilter und verschiedene Darstellungsoptionen können Sie die Auswahl steuern und eingrenzen. Einen bestimmten Anfang oder eine richtige Reihenfolge für das Betrachten der Filme gibt es nicht. Sie werden jedoch feststellen, dass diese im Hintergrund zu einem komplexen Netz verwoben sind – genauso, wie es auch die Themen der Raumentwicklung sein können.
Kurz vor der Pensionierung?
Denken Sie an die AHV-Anmeldung.
Gehen Sie davon aus, dass Sie Ihre AHV-Rente mit 65 Jahren automatisch erhalten werden? Dann sind Sie zwar in guter Gesellschaft, liegen mit Ihrer Annahme jedoch falsch. Der Mythos, dass die AHV-Rente automatisch ausbezahlt wird, hält sich hartnäckig. Da Sie selbst bestimmen können, wann Sie sich pensionieren lassen möchten, braucht es unbedingt eine schriftliche Anmeldung bei Ihrer Ausgleichskasse, am besten 5 bis 6 Monate im Voraus. Informationen erhalten Sie auf der Webseite der SVA Aargau oder bei den Sozialen Diensten Meisterschwanden.
Förderung von Biodiversitätsflächen innerhalb der Bauzone
Die Gemeinde Meisterschwanden fördert die Lebensqualität der Bevölkerung durch attraktive Grünräume. Mit gezielten Massnahmen und finanziellen Anreizen soll die ökologische Durchlässigkeit und Vernetzung des Siedlungsgebiets gefördert werden. Konkret können dies z. B. naturnahe Umgebungsgestaltungen in Gärten und Anlagen oder intensive Dachbegrünungen sein.
Fördergesuche können an die Abteilung Bau und Umwelt eingereicht werden. Das Reglement und das Antragsformular finden Sie unter www.meisterschwanden.ch/biodiversitaet.
Zinsregelung Steuerjahr 2025
Profitieren Sie mit flexiblen Zahlungsmöglichkeiten von einem Vergütungszins von 0,75% und ersparen Sie sich unnötige Verzugszinsen für zu spät eingegangen Zahlungen. Für jede Zahlung, die Sie vor dem 31. Oktober 2025 für das Steuerjahr 2025 leisten, erhalten Sie tagesgenau abgerechnete Vergütungszinsen. Auch mit Vorauszahlungen in Raten können Sie von diesem Zins profitieren.
Elternreferat: Handyumgang lernen? Oder warten bis 14?
Die Schule Meisterschwanden und der Elternverein Meisterschwanden/Tennwil laden Sie herzlich zum Elternreferat am Mittwoch, 2. April 2025, um 19.30 Uhr in der Aula der Primarschule Meisterschwanden ein.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Handy oder eine Smartwatch? Wie gehe ich mit der Mediennutzung meines Kindes um? Diese und weitere Fragen beantworten die Medienprofis von zischtig.ch mit Verständnis, Humor und ohne erhobenen Zeigefinger.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über Mediennutzung auszutauschen und wertvolle Tipps zu erhalten. Für alle, die nicht vor Ort teilnehmen können, bieten wir eine hybride Teilnahmeoption an. Den Link zur Online-Teilnahme finden Sie am Veranstaltungstag unter www.zischtig.ch/gemeinde.
Melden Sie sich bis zum 28. März 2025 an – wir freuen uns auf Sie!
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