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Veröffentlicht 02. April 2025

Gemeindenachrichten

Verzicht auf Kandidatur zur Wiederwahl für die Amtsperiode 2026/2029

Am 28.9.2025 findet der 1. Wahlgang der Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden statt.

Die Gemeinderäte Ueli Haller (Gemeindepräsident), Dieter Studer (Vizepräsident), German Ettlin und Nicole Lanz stellen sich zur Wiederwahl. Fritz Früh wird sich bis im Sommer entscheiden, ob er als Gemeinderat nochmals kandidiert.

Zum Ende der laufenden Amtsperiode am 31. Dezember 2025 verzichten folgende Personen auf eine Kandidatur zur Wiederwahl für die Amtsperiode 2026/2029:

  • Finanzkommission: Stephan Schüpbach (Präsident), Peter Burgherr und Kilian Erni.
  • Steuerkommission: Astrid Stutz von Rotz (Ersatzmitglied).
  • Wahlbüro: Karin Weiss (Stimmenzählerin), Chantal Koller-Fischer (Ersatzstimmenzählerin) und Esther Riedo Hurni (Ersatzstimmenzählerin).

Wir danken ihnen schon jetzt herzlich für ihren bisherigen Einsatz und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit bis zum Jahresende.

Die Frist zur Einreichung der Kandidatur ist am 15. August 2025, 12 Uhr. Details zum Anmeldeverfahren werden in der nächsten Ausgabe publiziert.

Haben Sie Interesse für eine Kandidatur und wünschen noch weitere Informationen? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit Gemeindepräsident Ueli Haller, ueli.haller@meisterschwanden.ch oder Gemeindeschreiberin Rahel Leu, rahel.leu@meisterschwanden.ch auf. Wir freuen uns über Ihr reges Interesse und Ihre aktive Mitwirkung in unserer Gemeinde. Nehmen Sie teil und gestalten Sie unsere Zukunft mit!


Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Eggen, Sistierung Projekt «Flipper» und Einsatz einer Arbeitsgruppe

Im Rahmen der in den letzten Wochen durchgeführten Finanzanalyse sowie der Definition von ersten Massnahmen hat der Gemeinderat am Workshop Mitte Februar 2025 auch die laufenden Projekte kritisch hinterfragt. Er hat beschlossen, das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt der Schulanlage Eggen zu sistieren und dieses, entgegen der ursprünglichen Ankündigung, in der aktuellen Form nicht zur Beschlussfassung vorzulegen. Aufgrund der sich geänderten Finanzlage kann das erarbeitete Projekt «Flipper» in diesem Umfang nicht mehr finanziert werden.

Der vom Souverän an der Einwohnergemeindeversammlung vom 15. Juni 2023 bewilligte Verpflichtungskredit für die Projektierung im Betrag von CHF 1 900 000 ist noch nicht restlos aufgebraucht. Der Gemeinderat prüft nun mit einer Arbeitsgruppe, ob die Möglichkeit besteht, das Projekt zu redimensionieren. Gleichzeitig wird dabei definiert, in welchem finanziellen Umfang sich das Sanierungs- und Erweiterungsprojekt bewegen darf. Dafür soll der verbleibende Verpflichtungskredit verwendet werden. Sollte eine Redimensionierung unrealistisch oder nicht sinnvoll sein, muss ein neues Projekt gestartet werden. Denn der Sanierungsbedarf an den bestehenden Gebäuden und die Notwendigkeit zur Schaffung von zusätzlichem Schulraum sind ausgewiesen.

Der Gemeinderat wird die Bevölkerung fortlaufend über die Erkenntnisse und das weitere Vorgehen informieren.


Zwischenstand Sanierung und Ausbau Bürgerheim

Seit der letzten Information zum Sanierungs- und Ausbauprojekt ist einige Zeit verstrichen, und die verschiedenen Arbeiten sind bereits weit fortgeschritten.

Beim Rückbau der bestehenden Struktur, insbesondere nach der Freilegung der Tragstruktur, zeigte sich, dass diese einen schlechteren Zustand aufweist als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grund mussten zusätzliche statische Massnahmen umgesetzt werden. Diese Anpassungen benötigten Zeit, was zu Verzögerungen bei den weiteren Umbauarbeiten führte. Der Bezug ist für August 2025 geplant.

Damit sich die Bevölkerung über die realisierten Arbeiten selbst ein Bild machen kann, ist vor dem Bezug eine öffentliche Besichtigung geplant. Der Gemeinderat wird die interessierte Bevölkerung rechtzeitig dafür einladen.


Zwischenstand Umbau «altes Gemeindehaus Hüetli»

Die Detailplanung ist nun so weit fortgeschritten, dass die ersten Arbeiten vergeben werden konnten. Der Baustart ist für 1. Mai 2025 geplant.

Gerne wird der Gemeinderat in den kommenden Monaten immer wieder über den Baufortschritt informieren.


Revidiertes Energiegesetz Kanton Aargau

Am 1. April 2025 tritt das revidierte Energiegesetz im Kanton Aargau in Kraft. Es bringt neue Anforderungen an den Heizungsersatz, die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien. Sind Sie gerade dabei, ein Bauvorhaben zu planen oder steht eines in den kommenden Jahren an? Dann informieren Sie sich frühzeitig über die Möglichkeiten und die neuen Vorgaben unter www.ag.ch/energiegesetz.

Weitere Informationen zur energieberatungAargau und dem Förderprogramm finden Sie auf www.ag.ch/energie.


Subventionen Spielgruppe

Der Kindergarteneintritt ist ein grosser Einschnitt im Leben eines Kindes: Oft verlässt es erstmals seine Familie, muss sich in einer grossen Gruppe zurechtfinden und manchmal gibt es Regeln, die das Kind noch nicht kennt.

Um die Kinder optimal für den Eintritt in den Kindergarten vorzubereiten, unterstützt die Gemeinde Meisterschwanden Familien mit Subventionsbeiträgen. Ob Sie den Anspruch auf Subventionsbeiträge erfüllen, können Sie mittels eines Berechnungsformulars auf der Website www.meisterschwanden.ch/spielgruppe prüfen.

Die Spielgruppe Strubeli gibt Ihrem Kind die Gelegenheit, bei freiem und organisiertem Spiel in einer Gruppe von 6 bis 10 Kindern seine Persönlichkeit zu entfalten und soziales Verhalten zu üben. Durch die Spielgruppe bekommt das Kind seinen persönlichen Erlebnisbereich und findet einen langsamen Übergang von der Familie zur Grossgruppe im Kindergarten.

Für weitere Auskünfte stehen die Sozialen Dienste Meisterschwanden gerne zur Verfügung: 056 676 66 61 oder soziale.dienste@meisterschwanden.ch.


«Aktion Eingeladen» des Kantons Aargau

Mit der «Aktion Eingeladen» heisst der Kanton Aargau Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Bis zum 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.

Mit der «Aktion Eingeladen» möchte der Kanton Aargau der neuzugezogenen Bevölkerung den Zugang zum kulturellen und gesellschaftlichen Leben erleichtern und das breite Angebot der Aargauer Kulturinstitutionen bekannt machen.


Herzlichen Dank an den Kiwanis Club Lindenberg

Der Kiwanis Club Lindenberg hat entschieden, das Programm «Junior Ranger Hallwilersee» mit einem Teil des Erlöses aus der Chlaussack-Aktion 2024 zu unterstützen.

Der Vorstand des Vereins Hallwilersee für Mensch und Natur bedankt sich recht herzlich für die ausserordentlich grosszügige Unterstützung. Diese Spende hilft dem Verein, das sehr gefragte Freizeitprogramm von Rangern für Kinder zwischen 7 und 15 Jahren weiterzuentwickeln, die Kinder für die Natur zu begeistern, für die Erhaltung und ihren Wert zu sensibilisieren und damit auch den Natur- und Umweltschutz in der Region noch gezielter zu fördern.

Die feierliche Übergabe der Spenden an die gemeinnützigen Institutionen. Von links: Karin Renner (Erlebnis Freiamt), Simon Zubler (Familienfeuerstelle), Tobias Knecht (Präsident Kiwanis Club Lindenberg), Daniela Schumacher, Peter Wyss, Markus Bieri, Ueli Haller (alle Hallwilersee Ranger) und Hans Däpp (Kiwanis Club Lindenberg). (Quelle: «Der Freiämter»)


Öffnungszeiten Ostern

Die Gemeindeverwaltung bleibt vom Donnerstag, 17. April 2025, 17 Uhr bis und mit Ostermontag, 21. April 2025, geschlossen. Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung am Donnerstagabend anstelle von 18 Uhr bereits um 17 Uhr schliesst.

Bei Todesfällen bitten wir Sie, sich direkt mit einem Bestattungsunternehmen nach Wahl in Verbindung zu setzen. Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist über Telefon 056 676 66 66 gewährleistet.

Ab Dienstag, 22. April 2025, gelten wieder die normalen Öffnungszeiten. Wir wünschen Ihnen frohe Ostern!


Kehrichtabfuhr nach Ostern

Die Kehrichtabfuhr findet anstelle am Ostermontag am Dienstag, 22. April 2025, statt.


Öffnungszeiten 1. Mai

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Donnerstag, 1. Mai 2025, den ganzen Tag geschlossen. Ab Freitag, 2. Mai 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.


Literaturschiff Seetal

Die Bibliothek lädt herzlich zum Literaturschiff Seetal am Freitag, 23. Mai 2025, ein. Der Vorverkauf läuft direkt über die Bibliothek.

Weitere Informationen finden Sie unter meisterschwanden.biblioweb.ch.


Schiesszeiten 2025

Der Militärschiessverein Meisterschwanden und die Feldschützen Tennwil haben den Gemeinderat über die Schiesszeiten 2025 orientiert. Die Schiesszeiten können unter www.meisterschwanden.ch/schiesszeiten2025 eingesehen werden.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen der Militärschiessverein Meisterschwanden oder die Feldschützen Tennwil gerne zur Verfügung.

Wir danken für Ihr entgegengebrachtes Verständnis.


Dorfmärt am 26. April 2025

Die Märtgruppe führt am Samstag, 26. April 2025, einen Dorfmärt auf dem Nicolas-Hayek-Platz durch. Von 9 bis 13.30 Uhr können Sie durch die Vielfalt der Angebote schlendern. Zur Unterhaltung spielen über den Mittag die Crazy Hoppers.

Die Märtgruppe freut sich zusammen mit den Ausstellern auf viele Besucher.


Einbürgerung Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Junge Ausländerinnen und Ausländer, deren Grosseltern in die Schweiz eingereist sind, können sich erleichtert einbürgern lassen, wenn sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat.
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
  • Das Kind wurde in der Schweiz geboren und besitzt eine Niederlassungsbewilligung.
  • Es hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.
  • Es ist erfolgreich integriert.
  • Das Gesuch ist bis vor dem 25. Geburtstag einzureichen.

Weitere Informationen zu den Bedingungen und das Gesuchsformular finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Migration.


Tag der Nachbarschaft am 23. Mai 2025

Kennen Sie Ihre Nachbarinnen und Ihre Nachbarn? Seit Langem, seit Kurzem, oder noch gar nicht? So oder so: Merken Sie sich den 23. Mai 2025 vor.

Nutzen Sie den Tag und organisieren Sie gemeinsam mit Ihren Nachbarn einen Anlass im Haus, eine kleine Feier im Garten oder ein grösseres Fest auf der Quartierstrasse und treffen Sie so auf neue und bekannte Gesichter!

Weitere Ideen sowie Unterstützung zur Organisation (z. B. kostenlose Flyer) finden Sie unter www.benevol-aargau.ch/nachbarschaft.


Spartageskarte Gemeinde

Die «Spartageskarte Gemeinde» ist ein kontingentiertes Angebot, welches Sie bei den teilnehmenden Gemeinden und Städten erhalten. Mit dem neuen System sind nicht nur Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Meisterschwanden bezugsberechtigt.

Verschaffen Sie sich unter www.spartageskarte-gemeinde.ch einen Überblick über die Verfügbarkeit und die Preise für die nächsten 6 Monate. Auf dieser Seite finden Sie auch alle relevanten Informationen und Bedingungen zur Spartageskarte Gemeinde. Ein direkter Kauf oder eine Reservierung über die Website ist jedoch nicht möglich.

Verkaufsprozess
Möchten Sie eine Spartageskarte Gemeinde kaufen? Die Karten können für das darauffolgende Halbjahr am Schalter der Gemeindekanzlei gekauft werden. Reservationen sind telefonisch unter Tel. 056 676 66 66 möglich.


eUmzug – elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der Gemeinde oder ein Wegzug aus der Gemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Die Meldepflicht beträgt 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

Den Link dazu und weitere Informationen finden Sie unter www.meisterschwanden.ch

 

 

 

 

 


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