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Veröffentlicht 04. Juni 2025

Gemeindenachrichten

Öffnungszeiten über Pfingsten

Die Gemeindeverwaltung bleibt am Pfingstmontag, 9. Juni 2025, geschlossen. Ab Dienstag, 10. Juni 2025, sind wir gerne wieder für Sie da.

Bei Todesfällen bitten wir Sie, sich direkt mit einem Bestattungsunternehmen nach Wahl in Verbindung zu setzen. Der Pikettdienst des Bestattungsamtes ist über Telefon 056 676 66 66 oder gemeinde@meisterschwanden.ch gewährleistet.


Kehrichtabfuhr

Die Kehrichtabfuhr findet anstelle am Pfingstmontag am Dienstag, 10. Juni 2025, statt.


Gemeindeverwaltung geschlossen

Infolge des Personalausfluges bleibt die Gemeindeverwaltung am Mittwoch, 4. Juni 2025, den ganzen Tag geschlossen.

Ab Donnerstag, 5. Juni 2025, sind wir wieder gerne für Sie da.


Einladung zur Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung am Donnerstag, 12. Juni 2025 in der Mehrzweckhalle Eggen

Ortsbürgergemeinde 18.30 Uhr / Einwohnergemeinde 19 Uhr

Traktandenliste Ortsbürgergemeindeversammlung

  1. Genehmigung Protokoll der a. o. Ortsbürgergemeindeversammlung vom 21. Februar 2025
  2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2024
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  4. Verschiedenes

 Traktandenliste Einwohnergemeindeversammlung

  1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 21. November 2024
  2. Kenntnisnahme Rechenschaftsbericht 2024
  3. Genehmigung Jahresrechnung 2024
  4. Genehmigung Verpflichtungskredit Wasserleitungsersatz Gebiet Wurmet (Synergienutzung Seewasserwerk) von CHF 295 000 exkl. MwSt. / exkl. Bauteuerung
  5. Genehmigung Verpflichtungskredit Erweiterung Entsorgungsanlage Werkhof Meisterschwanden von CHF 455 000 exkl. MwSt. / exkl. Bauteuerung
  6. Verschiedenes

Im Anschluss wird der Bevölkerung ein Apéro serviert.

Anmeldung erwünscht
Für eine reibungslose Organisation (u. a. genügend Sitzplätze) bitten wir um eine frühzeitige Anmeldung unter www.meisterschwanden.ch/gemeindeversammlung.

Herzlichen Dank für Ihre Anmeldung. Wir freuen uns auf Ihr Erscheinen.


Lehrstelle Kaufmann/Kauffrau EFZ

Ab August 2026 kann bei unserer Gemeindeverwaltung der Beruf des Kaufmanns oder der Kauffrau EFZ (mit oder ohne Berufsmaturität) im Rahmen der dreijährigen Ausbildung erlernt werden.

Interessierst du dich für einen lebhaften, abwechslungsreichen und dienstleistungsorientierten Verwaltungsbetrieb? Bist du gerne mit Leuten im Kontakt und hast du Freude an Büroarbeit? Dann bewirb dich jetzt!

Mehr Infos erhältst du unter www.meisterschwanden.ch/jobs.


Aktualisierung Ortsbilder im Kanton Aargau

Das Bundesamt für Kultur (BAK) bringt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Aargau das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung ISOS auf den neusten Stand. Sämtliche Inhalte werden künftig in einer interaktiven Karte digital zugänglich sein.

Das ISOS führt die wertvollsten, landesweit bedeutenden Ortsbilder auf und dokumentiert sie. Es ist ein Grundlageninstrument, das hilft, baukulturelle Qualitäten zu erkennen und langfristig zu sichern. Im Kanton Aargau wurden die schützenswerten Ortsbilder vor rund 40 Jahren erfasst. Mit der Aktualisierung werden Kanton und Gemeinden über aktuelle Planungsgrundlagen verfügen.

Die Revision, die mehrere Ortsbesichtigungen erfordert, soll in sechs Jahren abgeschlossen sein. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Raumentwicklung, wird die Gemeinden und weitere Anspruchsgruppen über den jeweiligen Arbeitsstand informieren. Vor der Verabschiedung des aktualisierten Inventars durch den Bundesrat wird der Kanton formell angehört werden. Die Gemeinden werden in die Anhörung mit einbezogen und erhalten die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Bei der ersten Bestandesaufnahme des Bundesinventars ISOS wurden auch die Ortsbilder von regionaler und lokaler Bedeutung erfasst. Im Kanton Aargau sind die Ortsbilder von regionaler Bedeutung zusammen mit den Ortsbildern von nationaler Bedeutung im kantonalen Richtplan festgesetzt. Die Aktualisierung der Ortsbilder von regionaler Bedeutung ist Sache des Kantons und erfolgt parallel zur Revision des ISOS. Der Kanton orientiert sich am Vorgehen des Bundes und an der ISOS-Methode. Auch hierbei werden die Gemeinden angehört und zur Stellungnahme eingeladen.

Auf unserer Website finden Sie weitere Links und können die ISOS-Ortsbilder von Meisterschwanden und Tennwil herunterladen.


Neue Krimigeschichte beim KrimiSpass in Meisterschwanden

Beim digitalen Outdoor-Abenteuer «KrimiSpass» können begeisterte Hobby-Detektive selbst in die Rolle als Kommissarin oder Kommissar schlüpfen und einen Kriminalfall lösen. Seit Mai 2021 gibt es das beliebte Detektiv-Spiel auch in Meisterschwanden. Bisher haben sich ungefähr 7000 Personen am Lösen des Rätsels versucht.

Ab sofort kann ein neuer Krimi gelöst werden: «Vollgas in den Tod»!

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.krimispass.ch.


Trinkwasser

Im Rahmen der vorgeschriebenen regelmässigen Trinkwasserkontrollen im Versorgungsnetz der Gemeinde Meisterschwanden wurden Proben entnommen. Der vorliegende Untersuchungsbericht bescheinigt, dass gemäss Hygieneverordnung alle Proben den gesetzlichen Anforderungen an Trinkwasser entsprachen. Das Trinkwasser war durchwegs von einwandfreier mikrobiologischer Qualität.

Weitere Angaben und Informationen finden Sie auf der Webseite www.trinkwasser.ch.


Erinnerung Abgabe Steuererklärung 2024

Bitte denken Sie daran, Ihre Steuererklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe der Steuererklärung innerhalb der Fristen werden im Kanton Aargau für die erste Mahnung eine Gebühr von CHF 35 und für die zweite Mahnung eine Gebühr von CHF 50 erhoben. Die Mahngebühren sind ab 1. Juli 2025 fällig.

Eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung kann direkt online unter www.ag.ch/steuern beantragt werden.


Kontrolle der Hausgärten auf Feuerbrand

Ab Mitte Juni bis Ende September sind die feuerbrandverantwortlichen Personen (Urs Meyer und Daniel Lüscher, Forstbetrieb Lindenberg) unterwegs. Sie kontrollieren die Hausgärten auf allenfalls vorhandenen Feuerbrandbefall. Der Feuerbrand ist eine hoch ansteckende, meldepflichtige Bakterienkrankheit. Hauptsächlich während der Blütenzeit im Frühjahr erfolgt die Übertragung sowohl durch Insekten, Vögel sowie den Menschen, und zwar sehr schnell und mit grossräumiger Verbreitung. Befallen werden ausser Kernobstbäumen auch einige Büsche und Bodendecker: Alle Cotoneasterarten, Weissdorn, Feuerdorn, Scheinquitte, Vogelbeere, Mehlbeere und Stranvaesia.

Wichtig: Absterbende Zweige und Pflanzenteile an den oben aufgeführten Pflanzen nicht berühren (grosse Verschleppungsgefahr!), sondern unverzüglich einer der feuerbrandverantwortlichen Person melden (Urs Meyer 079 215 10 36 oder Daniel Lüscher 079 433 78 59). Die feuerbrandverantwortliche Person wird bei Ihnen vorbeikommen und wenn nötig die richtigen Massnahmen ergreifen.


Identitätskarte/Pass

Die Sommerferien rücken näher. Haben Sie schon geprüft, ob Ihr Pass oder Ihre Identitätskarte noch gültig sind und ob das Gültigkeitsdatum für Ihre vorgesehene Reise reicht? Falls dies nicht der Fall ist, empfehlen wir Ihnen, unverzüglich eine Neuausstellung zu beantragen, da die Ausstellung rund 10 Arbeitstage dauern kann.

Die Identitätskarte kann ohne Voranmeldung bei den Einwohnerdiensten unter Vorlage eines aktuellen Passfotos (kann auch elektronisch mitgebracht werden) und der bisherigen ID-Karte beantragt werden.

Die Ausstellung eines Passes oder des Kombiangebotes (Pass und ID zu einem vergünstigten Tarif) kann ausschliesslich beim Ausweiszentrum Aargau beantragt werden. Mehr Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch.


Fahnen von Meisterschwanden und Tennwil

Möchten auch Sie mit einer Fahne Ihr Zuhause schmücken? Dann nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie eine Fahne Ihrer Wahl zu speziellen Konditionen:

  Grösse Preis (pro Stück), zuzüglich Porto für Versand
Meisterschwanden 100 × 100 cm CHF 42.00
Meisterschwanden 150 × 150 cm CHF 34.00
Tennwil 100 × 100 cm CHF 67.00
Tennwil 150 × 150 cm CHF 53.00

Die Fahnen stammen von der Fahnenfabrik Sevelen AG und werden im Siebdruck hergestellt. Sie bestehen aus einem Polyestergewebe zu 155 g/m². Die Bestellung erfolgt über das dazu verlinkte Smart Service Portal (Dienstleistung «Artikel der Gemeinde bestellen»).


Rücksicht beim Stand-up-Paddeln

Immer mehr Menschen praktizieren «Stand-up-Paddeln». Diese fallen gemäss der Binnenschifffahrtsverordnung unter die Gruppe der Paddelboote als Untergruppe der Ruderboote. Die Einwasserung der SUPs ist bei offiziellen Schiffeinwasserungsstellen, an gut zugänglichen Stellen ohne Vegetation, mit der Einhaltung von genügenden Abständen und der Beobachtung von gelben Begrenzungsbojen bei sensiblen Bereichen wie Schiffgürtel, Brutplätze von Vögeln etc. zu erfolgen. Die SUPs dürfen nicht in öffentlichen Badeanlagen eingesetzt und an Land gebracht werden.

Die Merkblätter können auf www.meisterschwanden.ch/sup heruntergeladen werden.

 


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